Zwangsvollstreckung

(auch Einzelzwangsvollstreckung): Das Verfahren der staatlichen Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche. Die Ansprüche können dabei gehen: auf Zahlung, auf Herausgabe, auf vom Schuldner vorzunehmende Handlungen, auf Informationsverschaffung oder auf ein Unterlassen. Die Zwangsvollstreckung setzt einen Titel (z.B.: Urteil; bzw. Vollstreckungsbescheid, gerichtlich protokollierter Vergleich, oder einer Unterwerfungserklärung (794 ZPO)) voraus. Auch die Befriedigung eines Zahlungsanspruches des Gläubigers erfolgt in der Regel durch die Pfändung von Sachen (Geld) oder Forderungen (Lohn-, Gehaltsforderung). Derjenige Gläubiger, der als erstes das Zwangsvollstreckungsverfahren betreibt, erhält dadurch die größere Chance zur vollständigen Befriedigung seiner Forderung.