Stammkapital

Die Summe der Beiträge (Sach- und Geldeinlagen) die von jedem Gesellschafter zu leisten sind. Das Stammkapital entspricht bei der Aktiengesellschaft deren Grundkapital. Im Fall der GmbH muss das Stammkapital (gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG) 25.000 € betragen.