Sondervermögen das Kapital der Anleger, die dieses in einen Fonds (eine Fonds-Beteiligung) einer Investmentgesellschaft anlegen. Zum Schutz dieses Anlegerkapitals – vor Verlusten der Investmentgesellschaft, speziell vor Wertverlusten anderer von der Investmentgesellschaft gehaltenen Fonds – ist dieses Kapital stets von dem Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt zu halten. Selbst der Zugriff von Gläubigern der Investmentgesellschaft auf das Anlegerkapital, ist im Fall deren Insolvenz ausgeschlossen. Es bildet daher das so genannte Sondervermögen. | ||
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