Publizität die Erkennbarkeit von rechtlichen Tatbeständen insbesondere von Rechts-Zuordnungen. Die Zuordnung des Eigentums zum Eigentümer sichert das deutsche Zivilrecht (§ 1006 BGB) durch den Besitz. Dies bedeutet, dass für jeden Besitzer einer Sache vermutet wird, dass er auch der Eigentümer sei. Das Rechtsinstitut der Publizität spart unnötige Transaktionskosten die anderenfalls dann entstünden, wenn sich die Parteien über die rechtliche Zuordnung eines Gegenstandes kostenaufwändig erst im Klaren werden müssten. | ||
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