Personengesellschaft

Ein Zusammenschluss von juristischen und natürlichen Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes. Personengesellschaften (OHG, KG) erklären das Gesetz (§ 124 HGB), für bestimmte Bereiche (teil-)rechtsfähig. In der Regel besteht zwischen den Mitgliedern von Personengesellschaften eine enge persönliche Bindung, die u.a. eine Übertragung des Geschäftsanteils von der Zustimmung aller übrigen Gesellschafter abhängig macht.