persönliche Kreditsicherheiten bei den persönlichen Kreditsicherheiten [Bürgschaft, Kreditauftrag, Garantievertrag, Schuld(mit)übernahme sog. Schuldbeitritt, Schuldübernahme] erhält der Gläubiger einen zusätzlichen oder einen neuen Schuldner. Dieser schuldet für die Verbindlichkeit eines Dritten. | ||
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