persönliche Kreditsicherheiten

bei den persönlichen Kreditsicherheiten [Bürgschaft, Kreditauftrag, Garantievertrag, Schuld(mit)übernahme sog. Schuldbeitritt, Schuldübernahme] erhält der Gläubiger einen zusätzlichen oder einen neuen Schuldner. Dieser schuldet für die Verbindlichkeit eines Dritten.