Kreditauftrag Rechtsgeschäft bei dem ein Auftraggeber einen anderen damit beauftragt, einem Dritten ein Darlehen oder eine Finanzierungshilfe zu gewähren. Im Fall des Kreditauftrages (§ 778 BGB) haftet der Auftraggeber, für die Verpflichtung des Dritten aus dem Darlehen und der Finanzhilfe, dem Beauftragten wie ein Bürge. | ||
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