Kapitalgesellschaft Ein rechtsfähiger Zusammenschluss von juristischen und natürlichen Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen, in der Regel wirtschaftlichen, Zweckes. Die Kapitalaufbringung, -erhaltung, und -vermehrung steht in der Regel im Vordergrund der Gesellschaft, so dass sich die Einflussmöglichkeit der Gesellschafter durch die Erhöhung ihrer Kapitaleinlage erhöht. Das Abstellen auf den finanziellen Aspekt der Kapitalgesellschaft führt zu dem gleichzeitigen zurücktreten persönlicher Bindungen. Insbesondere bei der Aktiengesellschaft sind daher Anteile an ihr unproblematisch übertragbar. | ||
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