Kapitalanteil Anteil des Umfangs der Mitgliedschaft/Beteiligung des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen. Damit ist der Kapitalanteil – insbesondere bei Kapitalgesellschaften – gleichzeitig Bemessungsmaßstab für Mitbestimmungsrechte, Gewinnbeteiligungsrechte und die Verpflichtung des Gesellschafters, sich an dem Verlust der Gesellschaft zu beteiligen. | ||
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