Insolvenz

(auch: Gesamtvollstreckung, vormals: Konkurs): Verfahren zur kollektiven und gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger im Fall der Zahlungsunfähigkeit, drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Schuldners. Die Insolvenz kennt das Prioritätsprinzip nicht. Vielmehr befriedigt sie alle Gläubiger gleichmäßig aus dem verbleibenden Schuldnervermögen; der so genannten Insolvenzmasse. Dabei erhalten die Gläubiger einheitlich eine Quote. Deren Höhe ist abhängig von konjunkturellen Bedingungen. In der Regel ist sie so gering (3 bis 8%), das im Insolvenzverfahren die Gläubiger den Großteil ihrer Forderungen nicht erlangen können.