Inhaberaktie ein/e Wertpapier/Aktie, das die Ausübung der Rechte des Aktionärs allein von der „Inhaberschaft“ der Aktie abhängig macht. Dementsprechend einfach ist der Erwerb einer Inhaberaktie. Hierzu genügt der Erwerb des Aktienpapiers bzw. der in ihm verbrieften Forderung. Dieser Eigentumserwerb ist vollendet mit der Aufnahme der Aktie in das Depot. | ||
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