Förderauftrag

die eingetragene Genossenschaft (eG) verfolgt grundsätzlich nicht den Zweck zur Erhöhung eigener Gewinne am Markt tätig zu sein. Ihr Geschäftsweg ist nach § 1 GenoG darauf gerichtet, die Wirtschaftstätigkeit ihrer Mitglieder (Genossen) zu fördern.