Dingliche Kreditsicherheiten

Neben den persönlichen Sicherheiten kennt das deutsche Recht eine Anzahl an dinglichen Kreditsicherheiten. Zu nennen sind hier insbesondere das Pfandrecht (an beweglichen Sachen und Forderungen), der Eigentumsvorbehalt, die Sicherungsübereignung (von beweglichen Sachen und von Forderungen), die Hypotheken und Grundschulden. Im Fall der dinglichen Kreditsicherheiten haftet der als Sicherheit gegebene Gegenstand für die Bezahlung der Forderung.